Aufgeld

Käuferprovision:

Bei Differenzbesteuerung:
bis € 300.000,- 25% vom Meistbot,
für den € 300.000,- übersteigenden Betrag 15% vom Meistbot.
20% Umsatzsteuer sind im Aufgeld enthalten.

Bei Normalbesteuerung:
bis € 300.000,- 21% vom Meistbot,
für den € 300.000,- übersteigenden Betrag 12% vom Meistbot.
Zuzüglich 13% Ust. bei Gemälden bzw. 20% Ust. bei Antiquitäten.

Folgerechtszuschlag:

Mit Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 i.d.g.F. wurde der Richtlinie 2001/84/EU folgend das
Folgerecht eingeführt.
Aus diesem Grund erfolgen Verkäufe von Werken der bildenden Kunst, unter Hinzurechnung einer nicht rückzahlbaren Folgerechtsumlage in Form eines Zuschlages zum Meistbot.
Damit nimmt die Austria Auction Company als Vertreter der Verkäufer die Verrechnung mit den berechtigten Künstlern, deren Rechtsnachfolgern oder deren Interessensvertretungen vor.

Dieser Zuschlag beläuft sich wie folgt:

4% von den ersten 50.000 EUR, (= – 50.000 EUR)
3% von den weiteren 150.000 EUR, (= 50.000,01 – 200.000 EUR)
1% von den weiteren 150.000 EUR, (= 200.000,01 – 350.000 EUR)
0,5% von den weiteren 150.000 EUR, (= 350.000,01 – 500.000 EUR)
0,25% von allen weiteren Beträgen (= über 500.000,01 EUR), jeweils vom Meistbot.
Er beträgt insgesamt jedoch höchstens 12.500 EUR und entfällt bei Zuschlägen unter
2.500 EUR.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" und den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Versteigerungen".